Corona-Update - 19.5.2020
Mit den ersten Lockerungen wird zunächst auch die partielle Wiederaufnahme der Herzgruppentätigkeit Schritt für Schritt möglich werden. Es gilt weiterhin das Einhalten der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Eine gesonderte Genehmigung zur Wiederaufnahme der Herzgruppentätigkeit seitens der BGPR oder der Kostenträger ist nicht erforderlich, sofern die behördlichen Vorgaben eingehalten werden.
Zu beachten ist hierbei die Positionierung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des GKV-Spitzenverbandes.
Wiederaufnahme von Rehabilitationssport nach Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
1. Rehabilitationssport im Freien
Es bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung von Rehabilitationssport im Freien bei Beachtung der Vorgaben im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister (Ziffer 1a). Zusätzlich sind die spezifischen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu beachten. Die Durchführung ist ab sofort bis längstens 30.09.2020 möglich. Über eine Verlängerung wird ggf. unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Hinsichtlich des Anerkennungsverfahrens wird es als ausreichend angesehen, wenn die durchführenden Leistungserbringer der zuständigen anerkennenden Stelle die Veranstaltungsdaten (Ort/Treffpunkt mit Adresse, Wochentag und Beginn/Ende) einmalig vor der erstmaligen Durchführung mitteilen. Witterungsbedingt kann im Einzelfall von den gemeldeten Daten abgewichen werden. Die anerkennenden Stellen geben den Rehabilitationsträgern bei Bedarf Auskunft.
Die Teilnahme ist auf der Teilnahmebestätigung mit einem „i.F.“ oder „im Freien“ hinter dem Datum zu kennzeichnen.
2. Rehabilitationssport in geschlossenen Räumen (Sport-/Turnhalle, Studios etc.)
Es gelten für die Wiederaufnahme des Rehabilitationssports in geschlossenen Räumen grundsätzlich die DBS-Empfehlungen zum Rehabilitationssport vom 30.04.2020 „Empfehlungen zur Wiederaufnahme nach Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen“ (Anlage) bzw. die Empfehlungen der Leistungserbringerverbände (Hinweis: Sofern es diese geben wird, werden sich diese weitgehend am DBS orientieren).
Allerdings sind bei der Wiederaufnahme des Übungsbetriebes ergänzend die länderspezifischen Regelungen insbesondere zur Gruppengröße und zur Öffnung der Veranstaltungsorte/Hallen zu beachten, so dass im Gegensatz zur Durchführung von Rehabilitationssport im Freien (vgl. Pkt. 1) vorrangig keine detaillierten bundeseinheitlichen Regelungen in Betracht kommen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmer*innen ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen/nutzen.
Die Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen ist unter den o.g. Bedingungen möglich. Es liegen derzeit noch keine spezifischen Regelungen, z.B. der DGPR, vor.