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"Corona-Sonderregelungen" der Kostenträger

Die Kostenträger AOK-Bundesverband GbR, BKK Dachverband e.V., IKK e.V., KNAPPSCHAFT, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) haben uns mitgeteilt, dass die bundesweit abgestimmten und bis 31.12.2020 befristeten Sonderregelungen „Fortführung im Freien" und "Fortführung als Tele-/Online-Angebot" (gilt nicht für Herzgruppen) weiter bis 30.06.2021 verlängert werden. Darüber hinaus wird die Anspruchsdauer für im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56 automatisch um sechs Monate verlängert. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

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