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BAR Neuregelung

 
 

Neue BAR-Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining zum 01.01.2022

Neuregelungen für Herzgruppen kommen – Flexibilisierung der Ärztepräsenz

Die Beratungen und Verhandlungen zur Aktualisierung der „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“, die u.a. die Grundlagen für die Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen definiert, sind abgeschlossen. Vorbehaltlich der finalen Verabschiedung, die zeitnah zu erwarten ist, wird es voraussichtlich zum 01.01.2022 einige Neuerungen geben, die den Herzgruppenbetrieb betreffen.

Ein zentraler Punkt wird die Flexibilisierung der Ärztepräsenz sein. Abweichend und zusätzlich zur bisherigen Regelung kann der Rehabilitationssport in Herzgruppen (nicht Herzinsuffizienzgruppen) dann auch ohne die ständige ärztliche Anwesenheit des/der Herzgruppenarztes/-ärztin durchgeführt werden. In diesen Fällen muss der/die Herzgruppenarzt/-ärztin die Herzgruppe jedoch mindestens alle sechs Wochen persönlich visitieren.

Die Absicherung in Notfallsituationen kann (wie bisher) erfolgen durch die ständige Anwesenheit des/der Herzgruppenarztes/-ärztin oder (neu) durch die ständige Anwesenheit von Rettungskräften oder die ständige Bereitschaft des/der Herzgruppenarztes/-ärztin oder von Rettungskräften.

Für die Umsetzung der Neuregelungen ggf. notwendige Dokumente und weitere Detail-Informationen, auch zum ggf. vorzeitigen In-Kraft-Treten, erhalten Sie von uns in Kürze.

 

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