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Haftpflichtversicherung

Ärzte im Ruhestand, bei denen die Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr existiert oder Ärzte, bei denen die Berufshaftpflichtversicherung die Herzgruppenarbeit nicht abdeckt, wird nachdrücklich empfohlen, die Tätigkeit in der Herzgruppe mit einer anderen Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. So sollten z.B. Klinikärzte im Zweifel mit Ihrer Versicherung klären, ob ihre Herzgruppentätigkeit mitversichert ist.

Was kann getan werden?

Für Herzgruppen-Ärzte besteht im Falle einer Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. (DGPR; www.dgpr.de) Einschluss in die Gruppen-Haftpflichtversicherung.

Kosten der Mitgliedschaft in der DGPR für Ärzte: € 100,- / Jahr,
bei nachgewiesener Mitgliedschaft in der BGPR reduziert sich dieser DGPR- Mitgliedsbeitrag um die Hälfte auf € 50,- / Jahr.

 
Empfehlung der BGPR für Ärzte, die Bedarf an einer Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung ihrer Herzgruppen-Tätigkeit haben:

  • Mitgliedschaft in der BGPR (40,00 €/Jahr) und
  • Mitgliedschaft in der DGPR (50,00 €/Jahr)

Damit: Absicherung der ärztlichen Herzgruppen-Tätigkeit für insgesamt € 90,- / Jahr

Haben Sie noch weitere Fragen?

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