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Herzgruppenleiter Lizenz

DGPR-Herzgruppenleiter der BGPR

Nach erfolgreichem Abschluss der BGPR-Ausbildung zum "DGPR-Herzgruppenleiter" erhält der Absolvent eine für zwei Jahre gültige Lizenz ausgestellt, welche der zweiten Lizenzstufe des DOSB für Rehabilitationssport gleichgestellt ist. Diese Lizenz muss alle zwei Jahre durch den Nachweis von 15 UEs, sowie einem aktuell absolviertem Reanimationskurs verlängert werden. Mit dieser Lizenz ist man berechtigt, Herzgruppen als Übungsleiter anzuleiten und unter Einhaltung der weiteren Rahmenbedingungen eine Herzgruppe durch die BGPR zertifizieren zu lassen.

Für Herzgruppenträger des organisierten Sports in Berlin, welche Mitglied im Landessportbund Berlin sind, besteht die Möglichkeit Zuschüsse zur Übungsleitertätigkeit zu beantragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der entsprechende Übungsleiter eine DOSB-Lizenz mit zweiter Lizenstufe nachweisen kann. 

"DGPR-Herzgruppenleiter" können sich bei Vorlage der gültigen BGPR-Lizenz beim Berliner Turn- und Freizeitsportbund (BTFB) oder in der Sportschule des Landessportbundes Berlin (LSB) eine entsprechende DOSB-Lizenz mit zweiter Lizenstufe ausstellen lassen. Voraussetzung hierfür ist eine vorhandene und gültige DOSB-Lizenz der ersten Lizenzstufe. So diese nicht vorliegen sollte, besteht die Möglichkeit mittels der beruflichen Qualifikation diese für die erste Lizenzstufe durch den BTFB oder LSB anerkennen zu lassen. Eine Entscheidung obliegt in diesem Fall den jeweiligen Sportverbänden. Andernfalls besteht bei diesen Sportverbänden auch die Möglichkeit, Lehrgänge zur entsprechenden Lizensierung zu besuchen.

Ausbildung zum Herzgruppenleiter der DGPR

Die BGPR bietet in seinem Kursprogramm Ausbildungslehrgänge zum Herzgruppenleiter nach den Richtlininen der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. (DGPR) an. Wir führen die Ausbildung in Kooperation mit verschiedenen Kooperationspartnern durch. Um am Ausbildungslehrgang zum BGPR-Herzgruppenleiter teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:

  • Übungsleiter/in DOSB mit mindestens der 1. Lizenzstufe: Übungsleiter-C Breitensport Erwachsene/Ältere oder Übungsleiter-C Breitensport Kinder/Jugendliche oder
  • (Diplom-)Sportlehrer/in oder
  • Diplom-Sportwissenschaftler/in oder
  • Absolvent/in Bachelor of Arts "Sportwissenschaft" oder
  • Absolvent/in Master "Sportwissenschaft" oder
  • Absolvent/in Bachelor of Science "Wissenschaftliche Grundlagen des Sports" oder
  • Physiotherapeut/in oder
  • Masseur/in oder med. Bademeister/in

und

  • gesundheitliche Eignung

Die Zulassung von anderen Berufsgruppen (z.B. Ärzte) ist im Rahmen von Einzelfall­entscheidungen möglich.

Inhalte

  • Anatomische und pathophysiologische Grundlagen
  • Psychosoziale Aspekte und Gesprächsführung, Motivation, Verhaltensänderung
  • Lebensstilkonzepte
  • Pädagogische Aspekte der Herzgruppen-Betreuung
  • spezielle Methodik/Didaktik Stundeninhalte
  • Sportpraxis

Die Ausbildung zum BGPR-Herzgruppenleiter umfasst 120 UE und schließt nach erfolgreicher Teilnahme mit der Lizenz "Herzgruppenleiter der DGPR" ab. Diese Lizenz berechtigt zur Betreuung von Herzgruppen.

Wenn Sie sich für eine Ausbildung zum Herzgruppenleiter interessieren, entnehmen Sie bitte unserer BGPR-Akademie, wann der nächste Ausbildungskurs stattfindet. Um hierzu weitere Detailfragen zu klären, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

 

Qualitätsmerkmal "DGPR-Herzgruppenleiter"

Ein "DGPR-Herzgruppenleiter" bringt zum Ausdruck, dass er seine Ausbildung in einer Landesorganisation der DGPR absolviert hat. Diese umfasst 120 UEs und ist inhaltlich gezielt auf die Arbeit in den Herzgruppen ausgerichtet. Er verfügt über ein umfangreicheres Wissen und kann somit zielorientierter agieren. Auch wird eine Herzgruppe beim Vorliegen einer solchen Lizenz höherwertiger durch die BGPR zertifiziert.

 

Lizenzverlängerungen

Primär ist darauf zu achten, die Lizenz "DGPR-Herzgruppenleiter" gemäß den Vorgaben zu verlängern. Die BGPR überprüft die Fortbildungsnachweise sowie das Vorliegen des Nachweises eines aktuellen Reanimationskurses und verlängert die Lizenz um weitere zwei Jahre. Mit dieser verlängerten Lizenz kann dann auch die vom BTFB oder LSB ausgestellte DOSB-Lizenz verlängert werden, ohne dass hierzu erneut die Fortbildungsnachweise vorgelegt werden müssen. Wird hingegen ausschließlich die DOSB-Lizenz des BTFB oder LSB verlängert und die BGPR-Lizenz verliert seine Gültigkeit, darf der Herzgruppenträger seine Herzgruppe nicht mehr mit "DGPR-Herzgruppenleiter" betiteln.

 

Lizenzanerkennung anderer Anbieter

Eine Anerkennung anderer Anbieter, welche sich im Ausbildungumfang der inneren Medizin oder Herzsportgruppen meist nur mit 90 UEs befassen, werden derzeit nicht mit der Lizenz zum "DGPR-Herzgruppenleiter" anerkannt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei der BGPR an einen Update-Kurs zum "DGPR-Herzgruppenleiter" teilzunehmen.

 

Zertifizierung von Herzgruppen bei der BGPR

Gemäß den Durchführungsbestimmungen der BAR muss mindestens eine Lizenz der zweiten Lizenzstufe mit mindestens 30 UEs innere Medizin vorliegen. Es ist für die Zertifizierung nicht existenziel abhängig, welche Lizenz vorlegt wird, es muss sich um eine zweite Lizenzstufe handeln, die Lizenz muss gültig sein, der Reanimationskurs darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Lizenz "DGPR-Hergruppenleiter" darf als Qualitätsmerkmal eingesetzt werden, auch ist es nicht gänzlich ausgeschlossen, dass sich das Vorliegen einer solchen Qualifikation auch wirtschaftlich positiv auswirken kann.

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